Spenden & Kirchensteuer
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Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied der Schwarme Gemeinde werden!
Mit Ihren regelmäßigen Kirchensteuern unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort verlässlich.
Wenn Sie (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. Ein Eintritt ist unkompliziert und wir freuen uns, Sie persönlich zu begrüßen!
Tel. (04258) 224 oder email an kg.schwarme@evlka.de
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Eintritt: https://www.ekd.de/wie-man-in-die-kirche-eintritt-15014.htm
Gerne können Sie auch spenden - bitte an:
Ev. Kirchengemeinde Schwarme
Kreissparkasse Syke
DE 96 2915 1700 1110 0496 06
Verwendungszweck: Spende für KG Schwarme
Sei erhalten für Ihre Spende selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.
Bitte wenden Sie sich dazu an unser Gemeindebüro, email: kg.schwarme@evlka.de
Herzlichen Dank!
Mit Ihren regelmäßigen Kirchensteuern unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort verlässlich.
Wenn Sie (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. Ein Eintritt ist unkompliziert und wir freuen uns, Sie persönlich zu begrüßen!
Tel. (04258) 224 oder email an kg.schwarme@evlka.de
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Eintritt: https://www.ekd.de/wie-man-in-die-kirche-eintritt-15014.htm
Gerne können Sie auch spenden - bitte an:
Ev. Kirchengemeinde Schwarme
Kreissparkasse Syke
DE 96 2915 1700 1110 0496 06
Verwendungszweck: Spende für KG Schwarme
Sei erhalten für Ihre Spende selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.
Bitte wenden Sie sich dazu an unser Gemeindebüro, email: kg.schwarme@evlka.de
Herzlichen Dank!
Übersicht über die Verwendung von Kirchensteuern (2021)
Informationen zu den Kirchensteuern
- Warum gibt es Staatsleistungen?
Die historischen Wurzeln der Staatsleistungen an die Kirchen liegen in den Enteignungen kirchlichen Vermögens im 19. Jahrhundert. Die Staatsleistungen sind im Grundgesetz verankert und in Niedersachsen durch den Loccumer Vertrag von 1955 geregelt. Sie sind zweckgebunden: der größte Teil für die Unterstützung der Pfarrbesoldung, ein kleinerer Anteil für Verwaltungsaufgaben. Am Beispiel der für das Jahr 2013 zu erwartenden Staatsleistungen heißt das: Von den zu erwartenden 22,2 Mio. Euro sind 18,3 Mio. Euro zweckgebunden für die Unterstützung der Pfarrbesoldung und 3,9 Mio. Euro für das Landeskirchenamt veranschlagt. Der Anteil der Staatsleistungen am Gesamthaushalt liegt unter 5%.
Die Landeskirche bekommt Staatsleistungen, leistet aber auch für den Staat. Die Ausgaben der Landeskirche, die Staat und Gesellschaft zugute kommen, sind mindestens doppelt so hoch wie die erhaltenen Staatsleistungen (siehe Anlage mit Zahlen aus 2012).
Für den Staat besteht ein Aufhebungsauftrag der Staatsleistungen, der durch Bundes- und Landesgesetzgebung umgesetzt werden müsste. Dafür wäre eine Ablösesumme zu erwarten. Die Landeskirche stünde entsprechenden Verhandlungen offen gegenüber.
- Wer bezahlt die Pastorinnen/Pastoren und den Landesbischof?
Die Landeskirche bezahlt alle Pastorinnen und Pastoren, auch den Landesbischof. Insgesamt sind 2013 für die Pfarrbesoldung 156,32 Mio. Euro im landeskirchlichen Haushalt veranschlagt, der Anteil der Staatsleistungen an der landeskirchlichen Vergütung aller Pastorinnen und Pastoren einschließlich des Landesbischofs liegt bei etwa 12%. Der Anteil der Staatsleistungen ist nicht auf einzelne Stellen bezogen.
- Woher bekommt die Kirche ihr Geld?
Die Kirche lebt finanziell von den Gaben ihrer Mitglieder.Genauer: Die Arbeit der Kirche wird vor allem durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder finanziert. Jedes berufstätige Kirchenmitglied zahlt 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer; höchstens jedoch 3,5 % des zu versteuernden Einkommens. Da die gezahlte Kirchensteuer im Folgejahr bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, zahlt das Kirchenmitglied regelmäßig maximal bis zu 2 % des Einkommens. Die Kirchensteuer-Beträge werden vom Arbeitgeber zusammen mit der staatlichen Steuer an die Finanzverwaltung abgeführt. Diese überweist die erhaltene Kirchensteuer monatlich an die Landeskirche. Für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltung zahlt die Landeskirche eine Verwaltungspauschale von rund 20 Mio. Euro jährlich. Ein eigenes Einzugssystem wäre deutlich teurer. 2013 umfasst der landeskirchliche Haushalt Erträge von 511,17 Mio. Euro. Davon sind rund 17,79 Mio. Euro Erträge aus kirchlicher/diakonischer Tätigkeit, 469,66 Mio. Euro Erträge aus Kirchensteuern, 22,33 Mio. Euro Zuschüsse von Dritten und 1,39 Mio. Euro sonstige ordentliche Erträge (etwa Erstattungen für Personalaufwendungen von Dritten, Mieteinnahmen).
- Wofür verwendet die Kirche ihr Geld?
Die Landeskirche gibt im Haushaltsjahr 2013 von 100 Euro Kirchensteuer für Pfarrbesoldung 32 Euro, Zuweisung an Kirchengemeinden und Kirchenkreise 31 Euro, Diakonie einschl. Kindertagsstätten 6 Euro, Baupflege 6 Euro, Gesamtkirchliche Aufwendungen einschl. Mission, Kirchenmusik, Religionsunterricht, Evangelische Schulen und Bildung 13 Euro, zentrale Verwaltung 5 Euro und allgemeine Finanzwirtschaft einschl. Versicherungen und IT 7 Euro aus.
- Wer entscheidet über die Verwendung der kirchlichen Finanzen?
Die Landessynode hat die Hoheit über die landeskirchlichen Finanzen und beschließt den Haushalt. Im Kirchenkreis ist dafür der Kirchenkreistag, in der Gemeinde der Kirchenvorstand zuständig. „Die Landessynode stellt für ein Jahr oder für mehrere Jahre (Haushaltszeitraum) aufgrund eines vom Landeskirchenamt nach Beratung mit dem Landessynodalausschuss aufgestellten Entwurfes und des vom Kirchensenat aufgestellten Stellenplanes für die landeskirchliche Verwaltung den Haushaltsplan fest und beschließt über Art und Höhe der zu seiner Deckung zu erhebenden Kirchensteuern, Umlagen oder sonstigen Abgaben.“ (Art. 76 Kirchenverfassung)
„Der Kirchenkreisvorstand stellt über alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Kirchenkreises einen Haushaltsplan auf. Die Ausgaben sind mit den Einnahmen auszugleichen. Der von dem Kirchenkreistag beschlossene Haushaltsplan ist mindestens eine Woche zur Einsicht für die Kirchenglieder auszulegen.“ (§ 49 Kirchenkreisordnung).
„Der Kirchenvorstand stellt über alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde einen Haushaltsplan fest. Die Ausgaben sind mit den Einnahmen auszugleichen. Der beschlossene Haushaltsplan ist mindestens eine Woche zur Einsicht für die Glieder der Kirchengemeinde auszulegen; zur Einsichtnahme ist aufzufordern.“ (§ 60 Kirchengemeindeordnung)“
Rechtstexte: http://www.kirchenrecht-evlka.de/welcome
- Wer bekommt Informationen über die kirchlichen Finanzen?
Eine allgemeine und öffentlich zugängliche Übersicht über die Finanzen der Landeskirche bietet der jährlich erscheinende „Redaktionsservice“, im Internet zu finden unter http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/pressemitteilungen. Darin sind alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zur Landeskirche aktuell zusammengestellt, auch eine kurze Übersicht über den Haushalt mit Erträgen und Aufwendungen.
Kirchengemeinden und Kirchenkreise legen ihre Haushalte öffentlich aus. Termin und Ort werden in den Abkündigungen im Gottesdienst bekannt gegeben.
- Wer prüft die kirchlichen Finanzen?
Jahresabschlüsse von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden vom landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt geprüft und sind wie die Haushalte öffentlich einsehbar. Die Landeskirche wird vom Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) überprüft.
- Wie verteilt die Kirche ihr Geld?
Die Landeskirche verteilt die Mittel auf die Kirchenkreise.Im Finanzausgleichsgesetz sind die Verteilungsfaktoren geregelt. Danach werden 70 % der Mittel nach der Zahl der Kirchenmitglieder, 20 % nach der Zahl der Kirchen- und Kapellengemeinden und 10 % unter besonderer Berücksichtigung regionaler Lebensverhältnisse verteilt. Diese Gesamtzuweisung an die Kirchenkreise wird für einen vierjährigen Planungszeitraum berechnet und gibt dem Kirchenkreis so eine verlässliche Planungssicherheit. Der Kirchenkreis entwickelt eine Finanzplanung, aus der deutlich wird, wie er seine Aufgaben für den Planungszeitraum erfüllen wird. Die Finanzplanung umfasst inhaltliche Konzepte zu den unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern (z.B. Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge, Kirchenmusik, Bildungs- und Jugendarbeit und Diakonie) und ordnet diesen die angemessen Finanzmittel zu.
- Wie bekommt die Gemeinde ihr Geld?
Die Kirchengemeinden erhalten vom Kirchenkreis aus den landeskirchlichen Mitteln eine Grundzuweisung für die gemeindliche Arbeit. Die Zuweisungsschlüssel sind in der Finanzsatzung des Kirchenkreises geregelt. Hierbei können auch besondere gemeindliche Verhältnisse berücksichtigt werden. Für viele Kirchengemeinden ist die Grundzuweisung des Kirchenkreises mittlerweile nur ein Finanzstandbein. Sie haben zusätzliche Einnahmequellen erschlossen. So finanzieren viele Kirchengemeinden durch Spenden oder ein professionelles Fundraising zusätzliches Personal für die Jugendarbeit oder Veranstaltungen für die Kirchenmusik.
Diesem Ziel dienen auch rd. 300 neue kirchliche Stiftungen, mit denen die Kirchengemeinden in den letzten 10 Jahren rd. 34 Mio. Euro landeskirchenweit eingeworben haben. Die Landeskirche hat die Neugründungen zusätzlich mit 9,5 Mio. Euro gefördert. Viele Kirchengemeinden haben damit nicht nur ein neues Finanzierungsinstrument entdeckt; schon jetzt lassen sich die Finanzsorgen durch die Stiftungserträge für Gemeindearbeit etwas abmildern.
Weitere Informationen zum Thema Kirche und Geld bietet die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) www.kirchenfinanzen.de
Die historischen Wurzeln der Staatsleistungen an die Kirchen liegen in den Enteignungen kirchlichen Vermögens im 19. Jahrhundert. Die Staatsleistungen sind im Grundgesetz verankert und in Niedersachsen durch den Loccumer Vertrag von 1955 geregelt. Sie sind zweckgebunden: der größte Teil für die Unterstützung der Pfarrbesoldung, ein kleinerer Anteil für Verwaltungsaufgaben. Am Beispiel der für das Jahr 2013 zu erwartenden Staatsleistungen heißt das: Von den zu erwartenden 22,2 Mio. Euro sind 18,3 Mio. Euro zweckgebunden für die Unterstützung der Pfarrbesoldung und 3,9 Mio. Euro für das Landeskirchenamt veranschlagt. Der Anteil der Staatsleistungen am Gesamthaushalt liegt unter 5%.
Die Landeskirche bekommt Staatsleistungen, leistet aber auch für den Staat. Die Ausgaben der Landeskirche, die Staat und Gesellschaft zugute kommen, sind mindestens doppelt so hoch wie die erhaltenen Staatsleistungen (siehe Anlage mit Zahlen aus 2012).
Für den Staat besteht ein Aufhebungsauftrag der Staatsleistungen, der durch Bundes- und Landesgesetzgebung umgesetzt werden müsste. Dafür wäre eine Ablösesumme zu erwarten. Die Landeskirche stünde entsprechenden Verhandlungen offen gegenüber.
- Wer bezahlt die Pastorinnen/Pastoren und den Landesbischof?
Die Landeskirche bezahlt alle Pastorinnen und Pastoren, auch den Landesbischof. Insgesamt sind 2013 für die Pfarrbesoldung 156,32 Mio. Euro im landeskirchlichen Haushalt veranschlagt, der Anteil der Staatsleistungen an der landeskirchlichen Vergütung aller Pastorinnen und Pastoren einschließlich des Landesbischofs liegt bei etwa 12%. Der Anteil der Staatsleistungen ist nicht auf einzelne Stellen bezogen.
- Woher bekommt die Kirche ihr Geld?
Die Kirche lebt finanziell von den Gaben ihrer Mitglieder.Genauer: Die Arbeit der Kirche wird vor allem durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder finanziert. Jedes berufstätige Kirchenmitglied zahlt 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer; höchstens jedoch 3,5 % des zu versteuernden Einkommens. Da die gezahlte Kirchensteuer im Folgejahr bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, zahlt das Kirchenmitglied regelmäßig maximal bis zu 2 % des Einkommens. Die Kirchensteuer-Beträge werden vom Arbeitgeber zusammen mit der staatlichen Steuer an die Finanzverwaltung abgeführt. Diese überweist die erhaltene Kirchensteuer monatlich an die Landeskirche. Für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltung zahlt die Landeskirche eine Verwaltungspauschale von rund 20 Mio. Euro jährlich. Ein eigenes Einzugssystem wäre deutlich teurer. 2013 umfasst der landeskirchliche Haushalt Erträge von 511,17 Mio. Euro. Davon sind rund 17,79 Mio. Euro Erträge aus kirchlicher/diakonischer Tätigkeit, 469,66 Mio. Euro Erträge aus Kirchensteuern, 22,33 Mio. Euro Zuschüsse von Dritten und 1,39 Mio. Euro sonstige ordentliche Erträge (etwa Erstattungen für Personalaufwendungen von Dritten, Mieteinnahmen).
- Wofür verwendet die Kirche ihr Geld?
Die Landeskirche gibt im Haushaltsjahr 2013 von 100 Euro Kirchensteuer für Pfarrbesoldung 32 Euro, Zuweisung an Kirchengemeinden und Kirchenkreise 31 Euro, Diakonie einschl. Kindertagsstätten 6 Euro, Baupflege 6 Euro, Gesamtkirchliche Aufwendungen einschl. Mission, Kirchenmusik, Religionsunterricht, Evangelische Schulen und Bildung 13 Euro, zentrale Verwaltung 5 Euro und allgemeine Finanzwirtschaft einschl. Versicherungen und IT 7 Euro aus.
- Wer entscheidet über die Verwendung der kirchlichen Finanzen?
Die Landessynode hat die Hoheit über die landeskirchlichen Finanzen und beschließt den Haushalt. Im Kirchenkreis ist dafür der Kirchenkreistag, in der Gemeinde der Kirchenvorstand zuständig. „Die Landessynode stellt für ein Jahr oder für mehrere Jahre (Haushaltszeitraum) aufgrund eines vom Landeskirchenamt nach Beratung mit dem Landessynodalausschuss aufgestellten Entwurfes und des vom Kirchensenat aufgestellten Stellenplanes für die landeskirchliche Verwaltung den Haushaltsplan fest und beschließt über Art und Höhe der zu seiner Deckung zu erhebenden Kirchensteuern, Umlagen oder sonstigen Abgaben.“ (Art. 76 Kirchenverfassung)
„Der Kirchenkreisvorstand stellt über alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben des Kirchenkreises einen Haushaltsplan auf. Die Ausgaben sind mit den Einnahmen auszugleichen. Der von dem Kirchenkreistag beschlossene Haushaltsplan ist mindestens eine Woche zur Einsicht für die Kirchenglieder auszulegen.“ (§ 49 Kirchenkreisordnung).
„Der Kirchenvorstand stellt über alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde einen Haushaltsplan fest. Die Ausgaben sind mit den Einnahmen auszugleichen. Der beschlossene Haushaltsplan ist mindestens eine Woche zur Einsicht für die Glieder der Kirchengemeinde auszulegen; zur Einsichtnahme ist aufzufordern.“ (§ 60 Kirchengemeindeordnung)“
Rechtstexte: http://www.kirchenrecht-evlka.de/welcome
- Wer bekommt Informationen über die kirchlichen Finanzen?
Eine allgemeine und öffentlich zugängliche Übersicht über die Finanzen der Landeskirche bietet der jährlich erscheinende „Redaktionsservice“, im Internet zu finden unter http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/pressemitteilungen. Darin sind alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zur Landeskirche aktuell zusammengestellt, auch eine kurze Übersicht über den Haushalt mit Erträgen und Aufwendungen.
Kirchengemeinden und Kirchenkreise legen ihre Haushalte öffentlich aus. Termin und Ort werden in den Abkündigungen im Gottesdienst bekannt gegeben.
- Wer prüft die kirchlichen Finanzen?
Jahresabschlüsse von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden vom landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt geprüft und sind wie die Haushalte öffentlich einsehbar. Die Landeskirche wird vom Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) überprüft.
- Wie verteilt die Kirche ihr Geld?
Die Landeskirche verteilt die Mittel auf die Kirchenkreise.Im Finanzausgleichsgesetz sind die Verteilungsfaktoren geregelt. Danach werden 70 % der Mittel nach der Zahl der Kirchenmitglieder, 20 % nach der Zahl der Kirchen- und Kapellengemeinden und 10 % unter besonderer Berücksichtigung regionaler Lebensverhältnisse verteilt. Diese Gesamtzuweisung an die Kirchenkreise wird für einen vierjährigen Planungszeitraum berechnet und gibt dem Kirchenkreis so eine verlässliche Planungssicherheit. Der Kirchenkreis entwickelt eine Finanzplanung, aus der deutlich wird, wie er seine Aufgaben für den Planungszeitraum erfüllen wird. Die Finanzplanung umfasst inhaltliche Konzepte zu den unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern (z.B. Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge, Kirchenmusik, Bildungs- und Jugendarbeit und Diakonie) und ordnet diesen die angemessen Finanzmittel zu.
- Wie bekommt die Gemeinde ihr Geld?
Die Kirchengemeinden erhalten vom Kirchenkreis aus den landeskirchlichen Mitteln eine Grundzuweisung für die gemeindliche Arbeit. Die Zuweisungsschlüssel sind in der Finanzsatzung des Kirchenkreises geregelt. Hierbei können auch besondere gemeindliche Verhältnisse berücksichtigt werden. Für viele Kirchengemeinden ist die Grundzuweisung des Kirchenkreises mittlerweile nur ein Finanzstandbein. Sie haben zusätzliche Einnahmequellen erschlossen. So finanzieren viele Kirchengemeinden durch Spenden oder ein professionelles Fundraising zusätzliches Personal für die Jugendarbeit oder Veranstaltungen für die Kirchenmusik.
Diesem Ziel dienen auch rd. 300 neue kirchliche Stiftungen, mit denen die Kirchengemeinden in den letzten 10 Jahren rd. 34 Mio. Euro landeskirchenweit eingeworben haben. Die Landeskirche hat die Neugründungen zusätzlich mit 9,5 Mio. Euro gefördert. Viele Kirchengemeinden haben damit nicht nur ein neues Finanzierungsinstrument entdeckt; schon jetzt lassen sich die Finanzsorgen durch die Stiftungserträge für Gemeindearbeit etwas abmildern.
Weitere Informationen zum Thema Kirche und Geld bietet die Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) www.kirchenfinanzen.de