Zu Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sind gewählt:
- Sandra Fischer
- Georg Schrader
- Jürgen Schweers
- Karin Siegmüller
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen und Ersatzkirchenvorstehern sind gewählt:
- Corinna Schröder
- Annett Jähnichen
- Ulrike Trippler
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für die Beteiligung und bei dem Wahlausschuss für den reibungslosen Ablauf der Wahl und die Auszählung der Stimmen - Vielen Dank!
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand Schwarme, Kirchstraße 22, 27327 Schwarme oder beim Kirchenkreisvorstand, Hermannstr. 4, 28857 Syke, einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Schwarme, 10.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)